Die Funktionsfähigkeit von Feststellanlagen muss im Brandfall besonders gewährleistet sein. Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege sind Prüfung, Instandhaltung, Funktionsprüfung, Wartung und Wiederinstandsetzung der Feststellanlagen wichtigste Voraussetzung. Selbst kleine Mängel, die nicht behoben werden, können im Falle eines Brandes große Schäden verursachen. Für den betriebssicheren Zustand und die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber verantwortlich.